Wenn die benötigten 20.000 Unterschriften zustande gekommen sind, muss der Landtag Brandenburg darüber entscheiden, ob er die Volksinitiative (VI) annimmt oder nicht. Nimmt der Landtag die VI an, wird die Forderung umgesetzt und das Ziel ist erreicht.
Lehnt der Landtag die VI ab, geht es in die nächste Stufe, das Volksbegehren. Mehr Infos zum Volksgesetzgebungsverfahren finden Sie hier.
Ja, jede Person ab 16 Jahre mit Wohnsitz in Brandenburg darf unterschreiben.
Unterschriften können vom 27.11.2023 bis zum 31.03.2024 gesammelt werden.
Für eine erfolgreiche Volksinitiative werden mindestens 20.000 Brandenburger Unterschriften (Personen ab 16 Jahre, mit Wohnsitz in Brandenburg) benötigt.
Die Volksinitiative ist am 27.11.2023 gestartet.
Geeignete Werbemaßnahmen für eine Volksinitiative kosten viel Geld, daher können Sie uns mit einer Spende unterstützen.
Nur Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen auch unterschreiben. Denn in Brandenburg gilt das Wahlalter für fast alle Wahlen ab 16 Jahren.
Ja, die Unterschriftenliste kann vervielfältigt werden.
Sie erreichen uns per Mail an info@gesundheit-keine-ware.de.
Ja, Sie müssen mit Erstwohnsitz in Brandenburg gemeldet sein. Ein Zweitwohnsitz reicht NICHT aus.
Bitte im Original an BVB / Freie Wähler, Jahnstraße 52, 16321 Bernau per Post schicken.
Andere Wege sind NICHT zulässig!
Ja, nur dann ist Ihre Unterschrift gültig für die Volksinitiative.
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